AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Einkauf von Dienst- und
Werkleistungen der Firma Campus Held GmbH, Essen
§ 1 Grundsätze
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für
den Einkauf von Dienst- und Werkleistungen durch die Firma Campus Held GmbH
für Image- und Verkaufsförderung, im Folgenden Auftraggeber genannt.
(2)Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags werden mittels eines vom
Auftragnehmer abgegebenen Angebots bzw. einer vom Auftraggeber aufgegebenen
Bestellung vereinbart.
§ 2 Erbringung der Leistung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag eigenverantwortlich, vollständig
und mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Dies gilt auch für die vom
Auftragnehmer eingesetzten eigenen Mitarbeiter.
(2) Sämtliche Investitionen die nötig sind um den Auftrag durchzuführen (Mitarbeiter,
Hardware, Software, etc.) wird der Auftragnehmer selbst auf eigene Rechnung
tätigen und somit für die Realisierung des Auftrags grundsätzlich eigene Mitarbeiter
und Arbeitsmittel einsetzen.
(3) Kann der Auftragnehmer seine Leistung nicht fristgerecht erbringen, so hat er den
Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
§ 3 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält eine erfolgs- und zeitunabhängige Vergütung, die im
Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart wird.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, eine Bestellung jederzeit zu stornieren. Das
Recht des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung für bereits ausgeführte
Leistungen bleibt davon unberührt.
(3) Die Vergütung bei Werkleistungen richtet sich nach § 4 Abs. 3.
(4) Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um einen Kleingewerbetreibenden,
versichert er ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zur Ausweisung von
Mehrwertsteuer zu machen.
(5) Alle Zahlungen durch den Auftraggeber erfolgen nur an den Auftragnehmer. Die
Abtretung von Forderungen und Ansprüchen gegen den Auftraggeber bedürfen zur
Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Aufrechnungen des
Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sind nur zulässig, wenn die Forderung
rechtskräftig festgestellt oder vom Auftraggeber anerkannt wird.
§ 4 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen
(1) Ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§
631 ff BGB zu erbringen hat, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die
Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils
unverzüglich anzeigen.
(2) Der Auftraggeber bzw. dessen Kunde wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie
gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht innerhalb
einer Frist von 30 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich die von ihm
festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird der Auftraggeber dem
Auftragnehmer eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem
Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, die Nachbesserung durch den
Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten des Auftragnehmers die Ersatzvornahme
durchzuführen.
(3)Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung.
Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
(4) Auf Wunsch beider Parteien können auch Teilabnahmen stattfinden, die
schriftlich zu vereinbaren sind. Gleiches gilt für Vereinbarungen abweichender
Übergabe- und Abnahmebestimmungen einzelner Leistungen. Vorbehalte bei der
Abnahme wegen bekannter Mängel müssen ebenfalls schriftlich erfolgen.
(5)Für etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem
Auftragnehmer gelten – soweit in der Bestellung bzw. dem Angebot nicht anders
vereinbart – die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Geheimhaltung
(1) Zur Durchführung der Arbeiten werden dem Auftragnehmer vertrauliche
Informationen über den Auftraggeber und dessen Kunden mitgeteilt. Diese bleiben
uneingeschränktes Eigentum des Auftraggebers und dessen Kunden. Eine Garantie
für Richtigkeit und Vollständigkeit wird vom Auftraggeber nicht übernommen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der
Durchführung seiner Arbeit stehenden Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
Alle überlassenen Unterlagen sind nach Erbringung einer Leistung vom
Auftragnehmer unaufgefordert zurückzugeben.
(3) Der Auftragnehmer wird die nötige Sorgfalt walten lassen, dass diese
Informationen auch nicht fahrlässig oder zufällig Dritten zugänglich werden.
(4) Die Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
(5) Der Auftragnehmer bestätigt, dass er auf die Einhaltung des Datenschutzes nach
Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet ist.
(6) Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter und sonstige von ihm eingesetzte Dritte
ebenso auf die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen verpflichten.
(7) Bei Verstößen gegen diese Geheimhaltungspflicht zahlt der Auftragnehmer ohne
Nachweis eines Schadenseintritts durch den Auftraggeber eine Konventionalstrafe
von maximal 5.000,00 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadenersatzes ist nicht ausgeschlossen. Für Schadensereignisse, die durch den
Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, wird der
Auftraggeber den Auftragnehmer zum Schadensausgleich heranziehen.
§ 6 Veröffentlichung von Bildmaterial und Weitergabe von Daten
(1) Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung von im Zusammenhang
mit der Ausübung seiner Tätigkeit aufgenommenen Fotos in Form von Online-
Berichten, Veranstaltungsrückblicken oder auch Bildergalerien einverstanden und tritt
alle Rechte der Verwertung der Fotos an den Auftraggeber unwiderruflich ab.
(2) Der Auftragnehmer erklärt sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner
personenbezogenen Daten im Rahmen der konkreten Bestellung bzw. des konkreten
Angebots an den Kunden des Auftraggebers, sowie ggf. Tochterfirmen der
Campus Held GmbH und dritte, die für die Durchführung der Bestellung oder des
Angebots hinzugezogen werden.
§ 7 Loyalitätsverpflichtung
(1) Durch seine anderweitige Tätigkeit des Auftragnehmers darf die Tätigkeit für den
Auftraggeber nicht beeinträchtigt werden.
(2)Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Beendigung seiner Tätigkeit für den
Auftraggeber in den nachfolgenden 12 Monaten nicht direkt oder über Dritte für
Kunden des Auftraggebers tätig zu werden. Der Auftragnehmer legt auch seinen
Mitarbeitern und Subunternehmern diese Verpflichtung auf.
(3) Für jeden Verstoß gegen die oben bezeichneten vom Auftragnehmer
übernommenen Verpflichtungen unterwirft sich der Auftragnehmer einer
angemessenen Konventionalstrafe von mindestens 3.000,00 EUR. Weitergehende
Schadensansprüche behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor.
§ 8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen
ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, das Dritte nicht
Einsicht nehmen können.
(2) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Gegenstände sind auf Anforderung
bzw. nach Beendigung der Tätigkeit unverzüglich an die Auftraggeberin
zurückzugeben.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, an den unter Abs. 1 genannten
Unterlagen und Gegenständen ein Zurückhaltungsrecht auszuüben. Der
Auftraggeber behält sich bei Verletzung der Sorgfaltspflicht das Recht auf
Schadensersatz vor.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für sich und seine Mitarbeiter bei vorsätzlichem bzw.
grob fahrlässigem Verhalten für alle beim Auftraggeber oder dessen Kunden
entstehenden Schäden und etwaigen Folgeschäden in vollem Umfang.
§ 10 Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
(1) Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber für die von ihm als Arbeitnehmer
eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des MiLoG einzuhalten.
(2) Soweit der Auftraggeber wegen Verstoßes des Auftragnehmers gegen die
Vorschriften des MiLoG seiner Mitarbeiter haftbar gemacht wird, stellt der
Auftragnehmer den Auftraggeber von dem insoweit entstehenden finanziellen
Schaden frei.
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen sowohl dieser AGB als auch der Inhalte der
Bestellung bedürfen der Textform, dies gilt auch für die Aufhebung dieser
Textformklausel.
(2) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ist
grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen des jeweiligen Angebots
bzw. der jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.
(3) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen
unterliegen ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
(4) Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Essen.
Stand 2019