AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Einkauf von Dienst- und

Werkleistungen der Firma Campus Held GmbH, Essen

 

§ 1 Grundsätze

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für

den Einkauf von Dienst- und Werkleistungen durch die Firma Campus Held GmbH

für Image- und Verkaufsförderung, im Folgenden Auftraggeber genannt.

(2)Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags werden mittels eines vom

Auftragnehmer abgegebenen Angebots bzw. einer vom Auftraggeber aufgegebenen

Bestellung vereinbart.

§ 2 Erbringung der Leistung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag eigenverantwortlich, vollständig

und mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Dies gilt auch für die vom

Auftragnehmer eingesetzten eigenen Mitarbeiter.

(2) Sämtliche Investitionen die nötig sind um den Auftrag durchzuführen (Mitarbeiter,

Hardware, Software, etc.) wird der Auftragnehmer selbst auf eigene Rechnung

tätigen und somit für die Realisierung des Auftrags grundsätzlich eigene Mitarbeiter

und Arbeitsmittel einsetzen.

(3) Kann der Auftragnehmer seine Leistung nicht fristgerecht erbringen, so hat er den

Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

 

§ 3 Vergütung

(1) Der Auftragnehmer erhält eine erfolgs- und zeitunabhängige Vergütung, die im

Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart wird.

(2) Der Auftraggeber hat das Recht, eine Bestellung jederzeit zu stornieren. Das

Recht des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung für bereits ausgeführte

Leistungen bleibt davon unberührt.

(3) Die Vergütung bei Werkleistungen richtet sich nach § 4 Abs. 3.

(4) Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um einen Kleingewerbetreibenden,

versichert er ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zur Ausweisung von

Mehrwertsteuer zu machen.

(5) Alle Zahlungen durch den Auftraggeber erfolgen nur an den Auftragnehmer. Die

Abtretung von Forderungen und Ansprüchen gegen den Auftraggeber bedürfen zur

Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Aufrechnungen des

Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sind nur zulässig, wenn die Forderung

rechtskräftig festgestellt oder vom Auftraggeber anerkannt wird.

 

§ 4 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen

(1) Ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§

631 ff BGB zu erbringen hat, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die

Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils

unverzüglich anzeigen.

(2) Der Auftraggeber bzw. dessen Kunde wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie

gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht innerhalb

einer Frist von 30 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich die von ihm

festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird der Auftraggeber dem

Auftragnehmer eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem

Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, die Nachbesserung durch den

Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten des Auftragnehmers die Ersatzvornahme

durchzuführen.

(3)Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung.

Abschlagszahlungen können vereinbart werden.

(4) Auf Wunsch beider Parteien können auch Teilabnahmen stattfinden, die

schriftlich zu vereinbaren sind. Gleiches gilt für Vereinbarungen abweichender

Übergabe- und Abnahmebestimmungen einzelner Leistungen. Vorbehalte bei der

Abnahme wegen bekannter Mängel müssen ebenfalls schriftlich erfolgen.

(5)Für etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem

Auftragnehmer gelten – soweit in der Bestellung bzw. dem Angebot nicht anders

vereinbart – die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 5 Geheimhaltung

(1) Zur Durchführung der Arbeiten werden dem Auftragnehmer vertrauliche

Informationen über den Auftraggeber und dessen Kunden mitgeteilt. Diese bleiben

uneingeschränktes Eigentum des Auftraggebers und dessen Kunden. Eine Garantie

für Richtigkeit und Vollständigkeit wird vom Auftraggeber nicht übernommen.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der

Durchführung seiner Arbeit stehenden Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

Alle überlassenen Unterlagen sind nach Erbringung einer Leistung vom

Auftragnehmer unaufgefordert zurückzugeben.

(3) Der Auftragnehmer wird die nötige Sorgfalt walten lassen, dass diese

Informationen auch nicht fahrlässig oder zufällig Dritten zugänglich werden.

(4) Die Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.

(5) Der Auftragnehmer bestätigt, dass er auf die Einhaltung des Datenschutzes nach

Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet ist.

(6) Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter und sonstige von ihm eingesetzte Dritte

ebenso auf die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen verpflichten.

(7) Bei Verstößen gegen diese Geheimhaltungspflicht zahlt der Auftragnehmer ohne

Nachweis eines Schadenseintritts durch den Auftraggeber eine Konventionalstrafe

von maximal 5.000,00 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden

Schadenersatzes ist nicht ausgeschlossen. Für Schadensereignisse, die durch den

Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, wird der

Auftraggeber den Auftragnehmer zum Schadensausgleich heranziehen.

 

§ 6 Veröffentlichung von Bildmaterial und Weitergabe von Daten

(1) Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung von im Zusammenhang

mit der Ausübung seiner Tätigkeit aufgenommenen Fotos in Form von Online-

Berichten, Veranstaltungsrückblicken oder auch Bildergalerien einverstanden und tritt

alle Rechte der Verwertung der Fotos an den Auftraggeber unwiderruflich ab.

(2) Der Auftragnehmer erklärt sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner

personenbezogenen Daten im Rahmen der konkreten Bestellung bzw. des konkreten

Angebots an den Kunden des Auftraggebers, sowie ggf. Tochterfirmen der

Campus Held GmbH und dritte, die für die Durchführung der Bestellung oder des

Angebots hinzugezogen werden.

 

§ 7 Loyalitätsverpflichtung

(1) Durch seine anderweitige Tätigkeit des Auftragnehmers darf die Tätigkeit für den

Auftraggeber nicht beeinträchtigt werden.

(2)Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Beendigung seiner Tätigkeit für den

Auftraggeber in den nachfolgenden 12 Monaten nicht direkt oder über Dritte für

Kunden des Auftraggebers tätig zu werden. Der Auftragnehmer legt auch seinen

Mitarbeitern und Subunternehmern diese Verpflichtung auf.

(3) Für jeden Verstoß gegen die oben bezeichneten vom Auftragnehmer

übernommenen Verpflichtungen unterwirft sich der Auftragnehmer einer

angemessenen Konventionalstrafe von mindestens 3.000,00 EUR. Weitergehende

Schadensansprüche behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor.

 

§ 8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen

ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, das Dritte nicht

Einsicht nehmen können.

(2) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Gegenstände sind auf Anforderung

bzw. nach Beendigung der Tätigkeit unverzüglich an die Auftraggeberin

zurückzugeben.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, an den unter Abs. 1 genannten

Unterlagen und Gegenständen ein Zurückhaltungsrecht auszuüben. Der

Auftraggeber behält sich bei Verletzung der Sorgfaltspflicht das Recht auf

Schadensersatz vor.

 

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für sich und seine Mitarbeiter bei vorsätzlichem bzw.

grob fahrlässigem Verhalten für alle beim Auftraggeber oder dessen Kunden

entstehenden Schäden und etwaigen Folgeschäden in vollem Umfang.

 

§ 10 Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

(1) Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber für die von ihm als Arbeitnehmer

eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des MiLoG einzuhalten.

(2) Soweit der Auftraggeber wegen Verstoßes des Auftragnehmers gegen die

Vorschriften des MiLoG seiner Mitarbeiter haftbar gemacht wird, stellt der

Auftragnehmer den Auftraggeber von dem insoweit entstehenden finanziellen

Schaden frei.

 

§ 11 Allgemeine Bestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen sowohl dieser AGB als auch der Inhalte der

Bestellung bedürfen der Textform, dies gilt auch für die Aufhebung dieser

Textformklausel.

(2) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ist

grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen des jeweiligen Angebots

bzw. der jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.

(3) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen

unterliegen ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts

(CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland.

 

(4) Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Essen.

Stand 2019